§1 Geltung der Bildungsangebote
1. Das Ausbildungsangebot der Pilates Akademie Hannover erfolgt ausschließlich aufgrund dieser
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Gegenbestätigung des Schülers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn die
Pilates Akademie Hannover dieses bestätigt.
§2 Vertragsinhalt
1. Die Ausbildungs-Fortbildungsangebote sind laut den geltenden Ausbildungsbroschüren bzw. der
Website – auch bzgl. der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.
2. Der Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung der Pilates Akademie Hannover zustande.
3. Die Pilates Akademie Hannover behält sich vor, geplante Ausbildungen/Fortbildungen aus
wichtigem, von ihr nicht zu vertretenden Gründen, kurzfristig zu verschieben oder abzusagen.
Bereits gezahlte Ausbildungsgebühren werden in diesem Falle erstattet. Der Teilnehmer wird mit
einer Frist von 7 Tagen vor Ausbildungsbeginn darüber schriftlich informiert.
4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn die Pilates Akademie
Hannover sie schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
§3 Ausbildungsverträge
Die Verträge zwischen der Pilates Akademie Hannover und der Teilnehmer sind Kaufverträge. Die
beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus folgenden Bestimmungen.
Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmers in voller Höhe bestehen,
Kürzungen der Rechnungsbeträge sind nicht zulässig.
§ 4 Preise, Preisänderungen
Sämtliche Preise sind der aktuellen Preisliste der Pilates Akademie Hannover zu entnehmen. Soweit
zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Ausbildungstermin mehr als
sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Ausbildung oder Bereitstellung gültigen Preise.
§5 Zahlungsmethode
1. Die Ausbildungsgebühren sind 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn fällig.
2. Die Ausbildungsgebühren sind per Banküberweisung auf das Konto der Pilates Akademie
Hannover oder per Bankabbuchungsauftrag zu zahlen.
3. Bei Zahlung innerhalb 4 Wochen vor Kursbeginn besteht kein Anrecht des Teilnehmers auf
einen Ausbildungsplatz.
§6 Rücktritt
1. Eine Stornierung der Kursanmeldung hat ausschließlich schriftlich an die Pilates Akademie
Hannover zu erfolgen. Über den Eingang des Stornierungsschreibens besteht die Nachweispflicht
bei dem/der Kursteilnehmer/in.
2. Tritt der/die Kursteilnehmer/in bis 6 Wochen vor Kursbeginn (entscheidend ist das Datum des
Poststempels) von der Kursanmeldung zurück, fällt für den entstandenen Verwaltungsaufwand eine
Stornogebühr in Höhe von 25,00 € an.
3. Tritt der/die Kursteilnehmer/in innerhalb eines Zeitraums von 6 bis 4 Wochen vor Kursbeginn
(entscheidend ist das Datum des Poststempels) von der Kursanmeldung zurück, so werden 25 %
der Gesamtrechnungsbetrag als Schadenersatzbetrag fällig.
4. Tritt der/die Kursteilnehmer/in innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen bis einer Woche vor
Kursbeginn (entscheidend ist das Datum des Poststempels) von der Kursanmeldung zurück, so
werden 50 % der Gesamtrechnungsbetrag als Schadenersatzbetrag fällig. 5. Tritt der/die
Kursteilnehmer/in innerhalb eines Zeitraums von einer Woche vor Kursbeginn (entscheidend ist das
Datum des Poststempels) von der Kursanmeldung zurück, so werden 75% der
Gesamtrechnungsbetrag als Schadenersatzbetrag fällig.
5. Stellt der/die Kursteilnehmer/in für den durch Stornierung frei gewordenen Platz eine/n
Ersatzteilnehmer/in, der/die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt, so fallen keine Stornogebühren
an.
6. Bleibt der/die Kursteilnehmer/in ohne schriftliche Stornierung der Kursanmeldung dem Kurs
fern, so werden 100 % der Gesamtrechnungsbetrag als Schadenersatzbetrag fällig.
7. Die Pilates Akademie Hannover braucht keinen Nachweis über zusätzlichen Aufwand oder
Ertragsausfall zu führen. Der/die Kursteilnehmer/in verzichtet hierauf. Der/die Kursteilnehmer/in
hat keinen Anspruch auf Anrechnung der gezahlten Gebühr bei Anmeldung und Besuch eines
anderen Kurses.
8. Bei Buchung einer gesamten Matten- oder Studioausbildung ist der erste Tag des ersten-
Levels das Datum des Kursbeginns. Die unter Punkt 3. bis 7. genannten Prozente werden nach
dem Gesamtbetrag der Ausbildung berechnet.
§7 Umbuchungen
1. Umbuchungen auf andere in der Pilates Akademie Hannover stattfindenen Workshops oder
Ausbildungen sind bis 4 Wochen vor dem gebuchten Kursbeginn möglich.
2. Einmalige Umbuchung ist ohne Gebühren, jede weitere Umbuchung wird mit 25,00 € berechnet.
§8 Ausschluss vom Ausbildungsprogramm
Die Pilates Akademie Hannover behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Fehlverhalten vom
Ausbildungsprogramm auszuschließen. Bei Ausschluss des Teilnehmers aufgrund von Fehlverhalten
erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr. Fehlverhalten liegt vor bei Alkohol- und
Drogeneinnahme, ordnungswidrigem und gewalttätigem Verhalten, sexuellem Fehlverhalten,verbaler
oder körperlicher Mißhandlung, Beschädigung von Eigentum und Diebstahl.
§9 Prüfung
1. Mit Ende jeden Moduls findet eine Prüfung statt. Eine Zertifizierung zum klassischen
Pilateslehrer für Studio liegt erst nach Abnahme einer Gesamt/Abschlussprüfung vor und
Teilnahme an allen einzelnen Modulen die das komplette Pilates Repertoire umfassen. Die Matwork
Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung ab.
2. Sollte die Abschlussprüfung beim ersten Mal nicht bestanden werden, ist die erste Wiederholung
der Abschlussprüfung innerhalb von 3 Monaten möglich. Diese ist im Preis enthalten. Dazu muss
der Teilnehmer sich schriftlich anmelden.
3. Sollte die erste Wiederholung zur Abschlussprüfung nicht bestanden werden, ist eine zweite
Wiederholung der Abschlussprüfung innerhalb von 3 Monaten nach der ersten Wiederholung der
Abschlussprüfung möglich. Diese wird berechnet nach der Matwork-Prüfungsgebühr laut der
aktuellen Preisliste und ist 14 Tage vor der zweiten Wiederholung der Abschlussprüfung zu zahlen.
§10 Zertifizierung & Zertifikatsverlängerung (im folgenden ZV genannt)
1. Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer das Pilates Akademie Hannover Zertifikat.
Damit ist ihm gestattet, offiziell zu werben.
2. Das Zertifikat der Pilates Akademie Hannover hat eine Gültigkeit von 24 Monaten nach dem
Ausstellungsdatum.
3. Das Zertifikat verlängert sich um weitere 24 Monate bei Nachweis einer bestimmten Anzahl von
Fortbildungen im Bereich des klassischen Pilates. Artverwandte Aus- bzw. Fortbildungen werden
nach Rücksprache teilweise anerkannt.
4. Wird das Zertifikat nicht verlängert, darf nicht mehr mit der Pilates Ademie Hannover
Wortbildmarke geworben werden.
5. Bei Einreichen der Unterlagen zur ZV vor dem Ablauf der Gültigkeit, fallen keine Kosten an.
6. Bei Einreichen der Unterlagen zur ZV nach Ablauf der Gültigkeit, fallen je nach Dauer der
Überschreitung Bearbeitungskosten an.
7. Bei Einreichen der Unterlagen zur ZV nach Ablauf der Gültigkeit von 24 Monaten ist die
Teilnahme an einem Review-Kurs notwendig.
§11 Gesundheitsstatus
1. Der Anmeldung beiliegende Gesundheitsfragebogen ist ausgefüllt und unterschrieben mit der
Anmeldung bei der Pilates Akademie Hannover einzureichen.
2. Der Teilnehmer bestätigt ausreichende mentale und physische Gesundheit, um an der
Ausbildung teilzunehmen.
3. Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko teil und entlässt kollektiv alle Mitarbeiter der Pilates
Akademie Hannover von jeglicher Haftung.
§12 Einverständniserklärung
1. Der Teilnehmer versteht und akzeptiert, dass die Pilates Akademie Hannover mit dem
dazugehörigen Logo eine Wortbildmarke ist, und der Akademie gehören.
2. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Unterrichtsmaterialien, die im
Unterricht der Pilates Akademie Hannover genutzt werden, durch die Akademie entwickelt
wurden und Eigentum der Pilates Akademie Hannover sind. Der/ die Teilnehmer/in bestätigt mit
seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular, diese Materialien nur im Zusammenhang mit seinem
Zertifikat zu nutzen. Jegliche Vervielfältigungen der Unterrichtsmaterialien sind strengstens
untersagt.
3. Lizenzierte Trainer der Pilates Akademie Hannover sind nicht berechtigt andere Trainer unter
dem Namen der Akademie auszubilden. Das Ausbilden und Lizenzieren unter dem Namen der
Pilates Akademie Hannover ist nur Personen gestattet, die eine schriftliche Zulassung der
Akademie und eine Anerkennung durch den DPV ( Deutschen Pilates Verband) haben.
§13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilwirksamkeit
1. Erfüllungssort und Gerichtsstand ist Hannover .
2. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so
wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch
eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich
verwirklicht.
Stand 06.10.2015
Pilates Akademie Hannover
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