AGBs

§1 Geltung der Bildungsangebote

1. Das Ausbildungsangebot der Pilates Akademie Hannover erfolgt ausschließlich aufgrund dieser

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Gegenbestätigung des Schülers unter Hinweis auf seine

Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Abweichungen von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn die

Pilates Akademie Hannover dieses bestätigt.

§2 Vertragsinhalt

1. Die Ausbildungs-Fortbildungsangebote sind laut den geltenden Ausbildungsbroschüren bzw. der

Website – auch bzgl. der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.

2. Der Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung der Pilates Akademie Hannover zustande.

3. Die Pilates Akademie Hannover behält sich vor, geplante Ausbildungen/Fortbildungen aus

wichtigem, von ihr nicht zu vertretenden Gründen, kurzfristig zu verschieben oder abzusagen.

Bereits gezahlte Ausbildungsgebühren werden in diesem Falle erstattet. Der Teilnehmer wird mit

einer Frist von 7 Tagen vor Ausbildungsbeginn darüber schriftlich informiert.

4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn die Pilates Akademie

Hannover sie schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.

§3 Ausbildungsverträge

Die Verträge zwischen der Pilates Akademie Hannover und der Teilnehmer sind Kaufverträge. Die

beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus folgenden Bestimmungen.

Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmers in voller Höhe bestehen,

Kürzungen der Rechnungsbeträge sind nicht zulässig.

§ 4 Preise, Preisänderungen

Sämtliche Preise sind der aktuellen Preisliste der Pilates Akademie Hannover zu entnehmen. Soweit

zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Ausbildungstermin mehr als

sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Ausbildung oder Bereitstellung gültigen Preise.

§5 Zahlungsmethode

1. Die Ausbildungsgebühren sind 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn fällig.

2. Die Ausbildungsgebühren sind per Banküberweisung auf das Konto der Pilates Akademie

Hannover oder per Bankabbuchungsauftrag zu zahlen.

3. Bei Zahlung innerhalb 4 Wochen vor Kursbeginn besteht kein Anrecht des Teilnehmers auf

einen Ausbildungsplatz.

§6 Rücktritt

1. Eine Stornierung der Kursanmeldung hat ausschließlich schriftlich an die Pilates Akademie

Hannover zu erfolgen. Über den Eingang des Stornierungsschreibens besteht die Nachweispflicht

bei dem/der Kursteilnehmer/in.

2. Tritt der/die Kursteilnehmer/in bis 6 Wochen vor Kursbeginn (entscheidend ist das Datum des

Poststempels) von der Kursanmeldung zurück, fällt für den entstandenen Verwaltungsaufwand eine

Stornogebühr in Höhe von 25,00 € an.

3. Tritt der/die Kursteilnehmer/in innerhalb eines Zeitraums von 6 bis 4 Wochen vor Kursbeginn

(entscheidend ist das Datum des Poststempels) von der Kursanmeldung zurück, so werden 25 %

der Gesamtrechnungsbetrag als Schadenersatzbetrag fällig.

4. Tritt der/die Kursteilnehmer/in innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen bis einer Woche vor

Kursbeginn (entscheidend ist das Datum des Poststempels) von der Kursanmeldung zurück, so

werden 50 % der Gesamtrechnungsbetrag als Schadenersatzbetrag fällig. 5. Tritt der/die

Kursteilnehmer/in innerhalb eines Zeitraums von einer Woche vor Kursbeginn (entscheidend ist das

Datum des Poststempels) von der Kursanmeldung zurück, so werden 75% der

Gesamtrechnungsbetrag als Schadenersatzbetrag fällig.

5. Stellt der/die Kursteilnehmer/in für den durch Stornierung frei gewordenen Platz eine/n

Ersatzteilnehmer/in, der/die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt, so fallen keine Stornogebühren

an.

6. Bleibt der/die Kursteilnehmer/in ohne schriftliche Stornierung der Kursanmeldung dem Kurs

fern, so werden 100 % der Gesamtrechnungsbetrag als Schadenersatzbetrag fällig.

7. Die Pilates Akademie Hannover braucht keinen Nachweis über zusätzlichen Aufwand oder

Ertragsausfall zu führen. Der/die Kursteilnehmer/in verzichtet hierauf. Der/die Kursteilnehmer/in

hat keinen Anspruch auf Anrechnung der gezahlten Gebühr bei Anmeldung und Besuch eines

anderen Kurses.

8. Bei Buchung einer gesamten Matten- oder Studioausbildung ist der erste Tag des ersten-

Levels das Datum des Kursbeginns. Die unter Punkt 3. bis 7. genannten Prozente werden nach

dem Gesamtbetrag der Ausbildung berechnet.

§7 Umbuchungen

1. Umbuchungen auf andere in der Pilates Akademie Hannover stattfindenen Workshops oder

Ausbildungen sind bis 4 Wochen vor dem gebuchten Kursbeginn möglich.

2. Einmalige Umbuchung ist ohne Gebühren, jede weitere Umbuchung wird mit 25,00 € berechnet.

§8 Ausschluss vom Ausbildungsprogramm

Die Pilates Akademie Hannover behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Fehlverhalten vom

Ausbildungsprogramm auszuschließen. Bei Ausschluss des Teilnehmers aufgrund von Fehlverhalten

erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr. Fehlverhalten liegt vor bei Alkohol- und

Drogeneinnahme, ordnungswidrigem und gewalttätigem Verhalten, sexuellem Fehlverhalten,verbaler

oder körperlicher Mißhandlung, Beschädigung von Eigentum und Diebstahl.

§9 Prüfung

1. Mit Ende jeden Moduls findet eine Prüfung statt. Eine Zertifizierung zum klassischen

Pilateslehrer für Studio liegt erst nach Abnahme einer Gesamt/Abschlussprüfung vor und

Teilnahme an allen einzelnen Modulen die das komplette Pilates Repertoire umfassen. Die Matwork

Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung ab.

2. Sollte die Abschlussprüfung beim ersten Mal nicht bestanden werden, ist die erste Wiederholung

der Abschlussprüfung innerhalb von 3 Monaten möglich. Diese ist im Preis enthalten. Dazu muss

der Teilnehmer sich schriftlich anmelden.

3. Sollte die erste Wiederholung zur Abschlussprüfung nicht bestanden werden, ist eine zweite

Wiederholung der Abschlussprüfung innerhalb von 3 Monaten nach der ersten Wiederholung der

Abschlussprüfung möglich. Diese wird berechnet nach der Matwork-Prüfungsgebühr laut der

aktuellen Preisliste und ist 14 Tage vor der zweiten Wiederholung der Abschlussprüfung zu zahlen.

§10 Zertifizierung & Zertifikatsverlängerung (im folgenden ZV genannt)

1. Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer das Pilates Akademie Hannover Zertifikat.

Damit ist ihm gestattet, offiziell zu werben.

2. Das Zertifikat der Pilates Akademie Hannover hat eine Gültigkeit von 24 Monaten nach dem

Ausstellungsdatum.

3. Das Zertifikat verlängert sich um weitere 24 Monate bei Nachweis einer bestimmten Anzahl von

Fortbildungen im Bereich des klassischen Pilates. Artverwandte Aus- bzw. Fortbildungen werden

nach Rücksprache teilweise anerkannt.

4. Wird das Zertifikat nicht verlängert, darf nicht mehr mit der Pilates Ademie Hannover

Wortbildmarke geworben werden.

5. Bei Einreichen der Unterlagen zur ZV vor dem Ablauf der Gültigkeit, fallen keine Kosten an.

6. Bei Einreichen der Unterlagen zur ZV nach Ablauf der Gültigkeit, fallen je nach Dauer der

Überschreitung Bearbeitungskosten an.

7. Bei Einreichen der Unterlagen zur ZV nach Ablauf der Gültigkeit von 24 Monaten ist die

Teilnahme an einem Review-Kurs notwendig.

§11 Gesundheitsstatus

1. Der Anmeldung beiliegende Gesundheitsfragebogen ist ausgefüllt und unterschrieben mit der

Anmeldung bei der Pilates Akademie Hannover einzureichen.

2. Der Teilnehmer bestätigt ausreichende mentale und physische Gesundheit, um an der

Ausbildung teilzunehmen.

3. Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko teil und entlässt kollektiv alle Mitarbeiter der Pilates

Akademie Hannover von jeglicher Haftung.

§12 Einverständniserklärung

1. Der Teilnehmer versteht und akzeptiert, dass die Pilates Akademie Hannover mit dem

dazugehörigen Logo eine Wortbildmarke ist, und der Akademie gehören.

2. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Unterrichtsmaterialien, die im

Unterricht der Pilates Akademie Hannover genutzt werden, durch die Akademie entwickelt

wurden und Eigentum der Pilates Akademie Hannover sind. Der/ die Teilnehmer/in bestätigt mit

seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular, diese Materialien nur im Zusammenhang mit seinem

Zertifikat zu nutzen. Jegliche Vervielfältigungen der Unterrichtsmaterialien sind strengstens

untersagt.

3. Lizenzierte Trainer der Pilates Akademie Hannover sind nicht berechtigt andere Trainer unter

dem Namen der Akademie auszubilden. Das Ausbilden und Lizenzieren unter dem Namen der

Pilates Akademie Hannover ist nur Personen gestattet, die eine schriftliche Zulassung der

Akademie und eine Anerkennung durch den DPV ( Deutschen Pilates Verband) haben.

§13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilwirksamkeit

1. Erfüllungssort und Gerichtsstand ist Hannover .

2. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so

wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch

eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich

verwirklicht.

Stand 06.10.2015

Pilates Akademie Hannover